Richtlinien für die Unterstützung wissenschaftlicher Projekte

  1. Unterstützte Projekte
    Die Schweizerische Anorexia Nervosa Stiftung unterstützt wissenschaftliche Forschungsprojekte im In- und Ausland für Prävention, Pathogenese und Therapie von anorektischen und bulimischen Essstörungen sowie assoziierter Zwangsstörungen.

  2. Unterstützungsarten
    Die Stiftung vergibt finanzielle Mittel für Forschungsprojekte, die durch anerkannte Institutionen im Gebiet der Anorexia Nervosa und der Bulimia Nervosa durchgeführt werden. Sie unterstützt ausserdem in Form von Forschungsstipendien Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die an einem spezialisierten Zentrum eine wissenschaftliche Arbeit zu den beiden Krankheiten durchführen möchten.

  3. Anträge
    Die Unterstützung von Projekten, bzw. Forschungsstipendien muss auf dem auf der Webseite der Stiftung (www.anorexia-nervosa.ch) abrufbaren Formular beantragt werden. Die Anträge sind auf Englisch abzufassen und in drei Exemplaren an das Sekretariat der Stiftung zu senden; zusätzlich ist eine elektronische Version des Antrags mit den Beilagen per E-Mail zu übermitteln.

    Empfohlene Eingabetermine sind 1. April und 1. Oktober.

  4. Entscheid über Anträge
    Die Anträge werden vom Stiftungsrat beurteilt, gegebenenfalls nach Einholung der Meinung von unabhängigen Gutachtern.

    Die Stiftung fördert bevorzugt Projekte mit einer Laufzeit von 6 Monaten bis drei Jahren und einem Förderungsbetrag von CHF 10'000.- bis CHF 150'000.-.

    Ein Anspruch auf Begründung der Entscheide über die Anträge besteht nicht.

  5. Berichterstattung
    Unmittelbar nach Abschluss der von der Stiftung geförderten Forschungsarbeit sind dem Sekretariat der Stiftung ein Schlussbericht im Umfang von rund 1.200 Wörtern (als elektronisches Dokument in Englisch) einzureichen. Eine Kopie aller aus dem geförderten Projekt resultierenden Publikationen ist unmittelbar nach Erscheinen ein-/nachzureichen.

    Die Stiftung kann Zwischenberichte verlangen.

  6. Publikationen
    In allen aus der Förderung durch die Stiftung resultierenden Publikationen ist die Unterstützung durch die Stiftung ausdrücklich zu erwähnen. Die Stiftung auferlegt keine Einschränkungen für die Publikation der Resultate des Projekts. Publikationen ersetzen nicht den Schlussbericht.

  7. Schutzrechte
    Die Klärung der Rechte von Urhebern und Erfindern an Resultaten des Forschungsprojektes inklusive das Verhältnis zu Drittparteien ist Sache der Antragsteller und Empfänger. Sie müssen die Stiftung aber über das Resultat dieser Klärung informieren.

  8. Verwendung der Fördermittel
    Fördermittel, die einem bestimmten Projekt und/oder Antragsteller und/oder Empfänger zugesprochen wurden, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Stiftung für ein anderes Projekt, einen anderen Antragsteller und/oder einen anderen Empfänger eingesetzt werden.

    Die Stiftung behält sich vor, alle finanziellen Mittel, die für andere als die vereinbarten Zwecke verwendet werden oder wurden, zurückzufordern. Das gleiche gilt, wenn vereinbarte Bedingungen nicht eingehalten werden oder der Antrag wahrheitswidrige Angaben enthielt.

  9. Extended Abstract für Website nach Abschluss des Projektes
    Nach Abschluss des Projektes möchten wir von ihnen einen "extended Abstract" für die Website. Er darf ungefähr 1500 Worte enthalten und sollte strukturiert sein in Einleitung - Fragestellung - Methoden - Resultate - Konklusionen. Wir würden uns freuen, wenn sie diesen Abstract in einer Sprache schreiben könnten, der auch für gebildete Laien verständlich ist. Sie können den Abstract entweder deutsch oder englisch schreiben.


Juli 2016

PDF Richtlinien in Deutsch